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Aufgaben der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung nach dem EVPG

Die BAM wird im EVPG als die "beauftragte Stelle" genannt. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

Vorbereitung von Durchführungsmaßnahmen

Die BAM entsendet einen Vertreter in das Konsultationsforum zur ErP-Richtlinie. Dieses Gremium sammelt Meinungen der Mitgliedsstaaten sowie betroffener Verbände, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen zu Bestandteilen der ErP-Richtlinie. In den meisten Fällen wird dort ein Arbeitspapier zur Vorbereitung einer neuen Durchführungsmaßnahme diskutiert. Zur deutschen Delegation gehören außerdem je ein Vertreter des Umweltbundesamtes (UBA) sowie der Deutschen Energieagentur (dena). Zur Vorbereitung einer deutschen Position werden vor einem Konsultationsforum Vertreter der Interessengruppen auf nationaler Ebene („Beraterkreis“) zu einem fachlichen Austausch eingeladen. Zu den geplanten Durchführungsmaßnahmen sind auch schriftliche Stellungnahmen möglich. Die aktuelle Stellungnahme der deutschen Delegation wird auf dieser Internetseite veröffentlicht, sobald sie an die EU-Kommission übermittelt wurde.

Informationsangebot für die Öffentlichkeit

Die BAM informiert die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der ErP-Richtlinie und des EVPG. Sobald Durchführungsmaßnahmen rechtskräftig sind, werden auch Informationen zur Konformitätsbewertung veröffentlicht. Ziel ist es, den Herstellern und Importeuren zu ermöglichen, die Regelungen des EVPG für ihre Produkte einzuhalten. Besondere Unterstützung gebührt hierbei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie den Kleinstunternehmen.

Unterstützung der Marktüberwachung

Nur Regelungen, die überwacht werden, können wirksam sein. Die BAM koordiniert den Informationsaustausch zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer und zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedsstaaten der EU. Besonders wichtig sind rechtzeitige Informationen an alle zuständigen Behörden der EU: Falls ein Produkt eine Durchführungsmaßnahme nicht erfüllt, darf es in der gesamten EU nicht in Verkehr gebracht werden.

Die BAM unterstützt die Länderbehörden bei der Erarbeitung ihres Überwachungskonzeptes und bei der Überprüfung der Effektivität der Marktüberwachung. Auch hier gibt es einen Austausch mit den Behörden der anderen Mitgliedsstaaten.

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2012-03-19  

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BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Kontakt:

BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
E-Mail:
ebpg@bam.de

Dr. rer. nat.
Floris Akkerman
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Telefon:
+49 30 8104-3810
E-Mail:
Floris.Akkerman@bam.de