Das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) setzt die Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte (Richtlinie 2009/125/EG , auch ErP- oder Ökodesignrichtlinie) der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht um. Die Einhaltung der hier festgelegten Produktanforderungen ist eine der Voraussetzungen für den Marktzugang und wird vom Hersteller mit der CE-Kennzeichnung erklärt.
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) setzt die Rahmenrichtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen (2010/30/EG) in deutsches Recht um. Betroffene Produkte müssen im Handel die korrekten Energieverbrauchsetiketten tragen.
Glühbirnen sind in aller Munde. Betroffen sind aber alle Massenprodukte , deren Umweltaspekte, besonders im Hinblick auf Energieverbrauch und gefährlichen Abfall, verbessert werden können. Bedingung ist, dass sie im Betrieb Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch beeinflussen. Vom Ökodesign (umweltgerechte Gestaltung) sind Fahrzeuge und Rüstungsgüter ausgenommen. Die Energieetiketten (Energielabels) tragen Produkte, bei denen der Energieverbrauch für die Auswahl entscheidend sein kann. Kraftfahrzeuge und Reifen haben eine ähnliche Kennzeichnung.
Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung ist sowohl im EVPG als auch im EnVKG als "beauftragte Stelle" genannt. Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt beraten wir deutsche Ministerien bei der Entwicklung der „Durchführungsmaßnahmen “, informieren alle Beteiligten und koordinieren die Marktaufsicht .
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