Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte (Richtlinie 2005/32/EG, auch EuP- oder Ökodesignrichtlinie) der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht um. Es ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 7.3.2008 in Kraft getreten. Die Ökodesignrichtlinie wurde inzwischen neu gefasst (Richtlinie 2009/125/EG). Im Laufe des Jahres 2010 wird das EBPG ebenfalls angepasst.
Betroffen sind alle Massenprodukte, deren Umweltaspekte, besonders im Hinblick auf Energieverbrauch und gefährlichen Abfall, verbessert werden können. Bedingung ist, dass sie im Betrieb Energie verbrauchen oder den Energieverbrauch beeinflussen. Fahrzeuge und Rüstungsgüter sind ausgenommen. Dafür werden in Durchführungsmaßnahmen (meist EU-Verordnungen) verschiedene Anforderungen an einzelne Produktgruppen festgelegt. Die Erfüllung dieser Anforderungen muss (neben anderen, bereits gültigen Vorschriften) gegeben sein, damit das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder in die EU importiert werden darf.
Diese Website bietet zielgruppenspezifische Informationen zum EBPG, zur Ökodesignrichtlinie und zu den einzelnen Produktgruppen für Hersteller, Importeure, Verbände und Verbraucher.
Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung ist im EBPG als beauftragte Stelle benannt und damit zuständig für die Sammlung und Verteilung von Informationen um
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