Die Länder sind mit der Überwachung des Marktes für energiebetriebene und Energieverbrauchsrelevante Produkte nach dem EBPG beauftragt.
Die BAM unterstützt die Länderbehörden bei der Erarbeitung eines Überwachungskonzeptes und koordiniert den Informationsaustausch der Behörden untereinander, mit der EU-Kommission sowie den anderen Mitgliedsstaaten. Dazu wird ein Bund-Länder-Ausschuss eingerichtet.
Informationen der Länderbehörden, die die Marktaufsicht über energiebetriebene Produkte betreffen, werden von der BAM gesammelt, weitergeleitet und ggf. veröffentlicht. Es handelt sich hierbei insbesondere um:
Die Veröffentlichung der genannten Informationen erfolgt im ICSMS (Information and Communication System for Market Surveillance), einem europäischen Melde- und Informationssystem für nicht konform oder gefährlich befundene Produkte. Die Benennung von Zugelassenen Stellen wird im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
Kontakt:
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
E-Mail:
ebpg@bam.de