Haushaltsbeleuchtung, gebündeltes Licht
Das Produktlos ist in zwei Hälften unterteilt, ungebündelte und gebündelte Lichtquellen (19a und 19b). Dieses Los enthält die Lampen, die nicht in den Produktlosen 8 und 9 geregelt sind, unter anderem Glühlampen, Kompaktleuchtstofflampen und LED.
Die Verordnung 874/2012 zur Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen (auch ungebündelten) und Leuchten ist am 26. September 2012 veröffentlicht worden.
Die Verordnung 1194/2012 zu Ökodesignanforderungen an Lampen mit gebündeltem Licht ist am 12. Dezember 2012 veröffentlicht worden.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören nicht in den Hausmüll. Sie enthalten geringe Mengen an Quecksilber sowie Elektronik und gehören fachgerecht recycelt. Auch LED-Lampen müssen wegen der enthaltenen Elektronik einem Rücknahmesystem zugeführt werden.
Weitere Informationen und die nächstgelegene Sammelstelle finden Sie bei Ihrem kommunalen Entsorger oder zum Beispiel bei
zurück zur Produktgruppen-Übersicht
Kontakt:
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
E-Mail: ebpg@bam.de