Der Bereich Batterieladegeräte ist von der Durchführungsmaßnahme ausgenommen. Externe Transformatoren für Halogenlampen waren im Arbeitspapier eingeschlossen, werden aber erst in der Maßnahme zur Haushaltsbeleuchtung, Teil 2 (ENER 19, Teil 2) geregelt.
Diese Durchführungsmaßnahme wurde am 17.10.2008 vom Regelungsausschuss beschlossen und ist als Verordnung (EG) 278/2009 am 27.4.2009 in Kraft getreten. Das Konsultationsforum fand am 22.2.2008 statt.
Zur Überarbeitung der Netzteile-Verordnung 278/2009/EG tagt am 18.4.2013 das Konsultationsforum.
Betroffen sind Netzteile, die
Anhang I nennt Haushaltsgeräte, informationstechnische Geräte,
Unterhaltungselektronik sowie Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte. Dieser
Anhang listet auch ausführliche Beispiele auf.
Wenn ein Netzteil nicht für den Betrieb mit einem solchen Produkt gedacht ist,
sollte vom Hersteller/Importeur deutlich gemacht werden, welches andere Gerät
versorgt wird.
Ja, wenn mehrere Ausgangsspannungen einstellbar sind aber nur eine gleichzeitig anliegt. Ein Netzteil das mehrere Ausgangsspannungen gleichzeitig liefert, ist nicht im Anwendungsbereich der Verordnung.
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